Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie vom Arzt Ihres Vertrauens, der zur Ausstellung dieser Verordung berechtigt ist. Anschließend lassen Sie diese Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung bewilligen.
Als Wahltherapeutin habe ich keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger.
Sie begleichen die Kosten und suchen bei Ihrer Krankenversicherung um teilweise
Rückerstattung gemäß dem Kassentarif an.